Gepostet von admin Gepostet am 16 - Sep - 2011

Wichtige Bestimmungen für gewerbliche Immobillien

Gewerbeimmobilien müssen in der Regel mindestens über Toiletten für die Mitarbeiter verfügen, sofern es sich nicht um eine reine Lagerhalle handelt, in der sich das Personal nur kurzzeitig aufhält. Außerdem sind diverse brandschutzrechtliche Vorschriften einzuhalten. So müssen die Notausgänge beispielsweise deutlich sichtbar ausgeschildert sein, außerdem benötigen die meisten Betriebe zwingend einen funktionsfähigen Feuerlöscher. Auch bei der Ausstattung des Innenraums gibt es vieles zu bedenken. Gewerbeimmobilien müssen entsprechend der aktuellen Arbeitsschutzbestimmungen gestaltet sein, die von der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft herausgegeben werden.

Noch umfangreicher sind die rechtlichen Bestimmungen, wenn in den Gewerberäumen auch Kunden empfangen werden. Kleine Bistros und Cafés müssen zwingend über eine Kundentoilette verfügen, sofern die vorhandenen Sitzplätze eine gewisse Untergrenze überschreiten. Falls vor Ort Speisen zubereitet werden, sind zudem zahlreiche Hygienevorschriften einzuhalten. Gewerbetreibende müssen jederzeit damit rechnen, dass ihre Immobilie, die Ausstattung und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen einer Stichprobe überprüft werden.

Übrigens dürfen Wohnräume nicht ohne Weiteres zur Gewerbeimmobilie umfunktioniert werden. Wer eine Wohnung beruflich nutzen und darin Kunden empfangen möchte, benötigt dazu generell die Zustimmung des Vermieters. Gegen das Einrichten eines Arbeitszimmers ohne Kundenverkehr ist rechtlich hingegen nichts einzuwenden.

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